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Gebäudeprogramm CH: Förderung Gebäudehülle 2026

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert die energetische Sanierung von Gebäudehüllen in der Schweiz mit attraktiven Beiträgen. Architekten und Bauherren profitieren von Fördermitteln für Dämmung, Fensterersatz und weitere Massnahmen.

Das Gebäudeprogramm ist eine gemeinsame Initiative von Bund und Kantonen zur Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudesektor. Es wird aus den Einnahmen der CO₂-Abgabe auf Brennstoffe finanziert und richtet sich an Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgebäuden, die energetische Sanierungen an der Gebäudehülle vornehmen möchten. Pronovo AG übernimmt als nationale Vollzugsstelle die Koordination, während die operative Abwicklung über die kantonalen Fachstellen erfolgt.

Antragsberechtigt sind private und juristische Eigentümer von bestehenden Bauten – also Hauseigentümer, Stockwerkeigentümergemeinschaften (STWEG), Unternehmen und Gemeinden. Architekten können Fördergesuche stellvertretend für ihre Bauherrschaften einreichen. Neubauten sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen; die Massnahmen müssen an bestehenden Gebäuden mit Baujahr vor einem kantonal definierten Stichtag durchgeführt werden.

Gefördert werden Massnahmen an der thermischen Gebäudehülle: Dachdämmung, Fassadendämmung, Kellerdeckendämmung sowie der Ersatz von Fenstern durch hocheffiziente Verglasung. Die Förderbeiträge sind abhängig von der gedämmten Fläche (CHF pro m²) und variieren je nach Kanton. Ergänzend zu den nationalen Globalbeiträgen gewähren viele Kantone zusätzliche kantonale Fördermittel, sodass kombinierte Fördersätze von bis zu 40% der anrechenbaren Investitionskosten erreichbar sind.

Das Fördergesuch ist vor Baubeginn einzureichen – nachträgliche Gesuche werden in der Regel nicht akzeptiert. Die Antragsstellung erfolgt über das kantonale Energiefachamt oder direkt über das Online-Portal des Gebäudeprogramms. Nach Projektabschluss sind Ausführungsbelege, Rechnungen und ein Nachweis über die Erfüllung der Mindestanforderungen (z.B. U-Werte gemäss SIA 380/1) einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch die zuständige kantonale Stelle.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Förderfähigkeit prüfen: Bestehendes Gebäude, Baujahr und geplante Massnahme mit kantonaler Förderliste abgleichen
  2. Kantonales Energiefachamt oder Gebäudeprogramm-Portal (dasgebaeudeprogramm.ch) konsultieren
  3. Fördergesuch VOR Baubeginn einreichen – Fristen und Formulare kantonal unterschiedlich
  4. Offerten von zertifizierten Fachunternehmern einholen und Massnahmen gemäss SIA 380/1 U-Wert-Anforderungen planen
  5. Nach Ausführung: Rechnungen, Fotos und Ausführungsnachweise zusammenstellen
  6. Abschlussgesuch mit Belegen fristgerecht bei der kantonalen Stelle einreichen
  7. Auszahlung abwarten und Förderbescheid archivieren (relevant für allfällige Steuerabzüge)

Zahlen & Fakten

bis zu 40% der anrechenbaren Kosten

Förderhöhe

Quelle: Gebäudeprogramm CH, 2026

laufend, Gesuche jederzeit möglich

Gültigkeit

Quelle: dasgebaeudeprogramm.ch

Pronovo AG / Kantonale Vollzugsstellen

Behörde

Quelle: Pronovo / Kantone

Hauseigentümer, Bauherren, Architekten (im Auftrag)

Empfänger

Quelle: Gebäudeprogramm CH

CO₂-Abgabe Bund + kantonale Mittel

Finanzierungsquelle

Quelle: BAFU / Kantone

ca. 1,7 Mio. Gebäude, ~40% Energieverbrauch

Gebäudebestand CH

Quelle: Bundesamt für Energie SFOE

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