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klimaaktiv-Förderung Sanierung & Neubau (AT)

Das klimaaktiv-Programm des Bundesministeriums für Klimaschutz fördert energieeffiziente Neubauten und Sanierungen nach strengen Qualitätsstandards. Gefördert werden Gebäude, die den klimaaktiv GOLD- oder SILBER-Standard erfüllen.

Das klimaaktiv-Programm des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz (BMKÖS) ist eines der zentralen Instrumente zur Förderung energieeffizienter Gebäude in Österreich. Es richtet sich an Bauherren, Architekten, Planungsbüros sowie gewerbliche und gemeinnützige Bauträger, die Neubauten oder umfassende Sanierungen nach dem anerkannten klimaaktiv-Qualitätsstandard umsetzen möchten. Grundlage für die bautechnischen Anforderungen bilden die OIB-Richtlinie 6 (Energieeinsparung und Wärmeschutz, Ausgabe 2023) sowie die ÖNORM EN ISO 52000-Reihe für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Förderberechtigt sind sowohl private Bauherren als auch juristische Personen und Wohnbaugesellschaften. Für den Neubau im geförderten Wohnbau können in Kombination mit der Wohnbauförderung der Bundesländer (NÖ, OÖ, Wien) Gesamtförderungen von bis zu 200.000 Euro pro Einheit erreicht werden, sofern der klimaaktiv GOLD-Standard (Heizwärmebedarf ≤ 10 kWh/m²a) nachgewiesen wird. Für Sanierungen übernimmt die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) im Auftrag des Bundes bis zu 40 % der förderbaren Kosten, bei besonderer Qualität (GOLD) sind Aufschläge möglich. Anträge sind vor Baubeginn über die KPC-Förderdatenbank einzureichen.

Die Umsetzung erfordert eine lückenlose Dokumentation: Energieausweis gemäß OIB-RL 6, Qualitätsnachweise durch akkreditierte klimaaktiv-Berater sowie die Einhaltung der ÖNORM B 8110-Reihe zum Wärmeschutz. Architekten und Planungsbüros müssen frühzeitig einen zertifizierten klimaaktiv-Qualitätsmanager einbinden, da die Zertifizierung Bestandteil der Fördervoraussetzung ist. Die Einreichung erfolgt digital über das AWS-Fördermanagement-Portal bzw. direkt bei der KPC.

Die Wohnbauförderungen der Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Wien sind mit der klimaaktiv-Bundesförderung grundsätzlich kombinierbar, jedoch gelten länderspezifische Einkommensgrenzen und Objektobergrenzen. In Wien etwa wird über die Wohnbauinitiative zusätzlich ein zinsgünstiges Landesdarlehen gewährt. In NÖ und OÖ sind thermische Solaranlagen oder Wärmepumpen als Heizsystem Voraussetzung für die höchste Förderstufe. Alle Förderanträge müssen vor Baubeginn gestellt werden – nachträgliche Anträge sind ausgeschlossen.

Für das Jahr 2026 ist das klimaaktiv-Programm bis 31. Dezember 2026 verlängert. Eine frühzeitige Antragstellung wird empfohlen, da Budgetkontingente begrenzt sind und erfahrungsgemäß im zweiten Halbjahr ausgeschöpft werden. Architekten und Planer sollten die Förderchecklisten der KPC bereits in der Vorentwurfsphase berücksichtigen, um kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Prüfen, ob Neubau oder Sanierung den klimaaktiv SILBER- oder GOLD-Standard erfüllen kann
  2. OIB-Richtlinie 6 (2023) und ÖNORM B 8110 in der Planungsphase berücksichtigen
  3. Akkreditierten klimaaktiv-Qualitätsmanager frühzeitig in das Projektteam einbinden
  4. Energieausweis (ÖNORM H 5055/5056) vor Antragstellung erstellen lassen
  5. Förderantrag VOR Baubeginn bei der KPC oder über das AWS-Portal einreichen
  6. Kombinierbarkeit mit Wohnbauförderung des jeweiligen Bundeslandes (NÖ/OÖ/Wien) prüfen
  7. Budgetkontingente beachten – Antragstellung idealerweise im ersten Quartal des Jahres
  8. Abschluss-Dokumentation (Ausführungsnachweis, Zertifikat) für die Auszahlung bereithalten

Zahlen & Fakten

bis zu 200.000 €

Max. Förderung Neubau (Wohnbau)

Quelle: klimaaktiv / AWS Wohnbauförderung 2024

Heizwärmebedarf ≤ 10 kWh/m²a (GOLD)

Energieeffizienz-Anforderung

Quelle: klimaaktiv Standard 2023

bis zu 40 % der förderbaren Kosten

Förderquote Sanierung

Quelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC) 2024

gültig bis 31.12.2026

Programmlaufzeit

Quelle: BMKÖS klimaaktiv 2024

OIB-RL 6 (Energieeinsparung & Wärmeschutz)

OIB-Richtlinie

Quelle: OIB 2023

NÖ, OÖ, Wien – Wohnbauförderung kombinierbar

Antragsteller (Bundesländer)

Quelle: Wohnbauförderungsgesetze der Länder 2024

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